FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen
FAQ
Was verstehen Sie unter dem Begriff "Privat Inkasso"?
Privat Inkasso bedeutet, dass Sie uns auch einzelne Privatforderungen zur Eintreibung übergeben können. Gerade für Private oder kleinere Unternehmen sind grosse Inkasso Unternehmen oftmals nur bedingt geeignet
Bieten Sie auch Inkassodienstleistungen im Ausland an?
Grundsätzlich bieten wir unsere Dienstleistungen ausschliesslich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein an. Inkassodienstleistungen im grenznahen Ausland sind aber nach Absprache möglich.
Ist es nötig, Ihnen bei Auftragserteilung "Beweismittel" wie Verträge, Rechnungskopien etc. zur Verfügung zu stellen?
Dies ist in jedem Fall sinnvoll, um Verzögerungen des Verfahrens bestmöglich zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder ggf. nicht mehr vorhandenen Dokumenten beraten wir Sie gerne individuell über alternative Möglichkeiten.
Wie können wir Ihnen einen Inkasso Auftrag erteilen?
Sie können das entsprechende Formular hier direkt auf der Homepage ausfüllen. Gerne können Sie uns Ihre Aufträge auch per E-Mail an inkasso@atempo.ch zukommen lassen. Natürlich nehmen wir Ihre Aufträge auch gerne telefonisch unter 081 525 38 40 entgegen.
Wann können wir im Erfolgsfall mit unserem Geld rechnen?
Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, spätestens aber binnen zwei Arbeitstagen nach dem Eingang der Zahlung Ihres Schuldners.